E-Rechnungspflicht ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird in Deutschland die E-Rechnung für B2B-Umsätze Pflicht. Diese Änderung könnte dem Staat bis zu 23 Milliarden Euro mehr Einnahmen bringen. Das liegt daran, dass weniger Umsatzsteuerbetrug passiert.
Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Vorjahr müssen 2027 E-Rechnungen senden. Ab 2028 gilt das für alle.
Wichtigste Erkenntnisse
- Ab 2025 Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für inländische B2B-Umsätze in Deutschland
- Ziel: Digitalisierung des Rechnungswesens und Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug
- Schrittweise Einführung mit Ausnahmen für Kleinunternehmer und Kleinbeträge
- E-Rechnungen müssen bestimmte technische Vorgaben erfüllen
- Chancen für Prozessoptimierung und Kosteneinsparung für Unternehmen
Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Geschäftskunden in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) verwenden. Das Wachstumschancengesetz von März 2024 macht das Pflicht. Ziel ist es, die Digitalisierung im Rechnungswesen voranzutreiben. So sollen Prozesse optimiert und der Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden.
Gesetzliche Grundlagen und Zeitplan
Die EU plant, bis 2030 oder 2032 ein elektronisches Meldewesen einzuführen. Elektronische Rechnungen müssen den europäischen Normen wie der EN 16931 entsprechen.
Ziele der Digitalisierung im Rechnungswesen
- Vereinfachung und Automatisierung von Rechnungsprozessen (Prozessoptimierung)
- Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug durch erhöhte Transparenz
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft
Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
Die Einführung der E-Rechnung soll die Mehrwertsteuerlücke von rund 23 Milliarden Euro schließen. So wird die Finanzierung öffentlicher Aufgaben verbessert. Gleichzeitig erhofft man sich Effizienzsteigerungen in den Unternehmen durch die Digitalisierung.
“Die Einführung der E-Rechnung ist ein wichtiger Schritt, um Prozesse zu vereinfachen und den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Davon profitiert nicht nur der Fiskus, sondern auch die Unternehmen selbst.”
Definition und Anforderungen der E-Rechnung
Ab 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) Pflicht. Sie besteht aus strukturierten Daten in XML-Format. Diese müssen den europäischen Normen EN 16931 entsprechen oder vollständige Daten extrahieren können.
ZUGFeRD 2.x und XRechnung sind anerkannte Formate. PDF-Rechnungen hingegen werden nicht akzeptiert, da sie keine strukturierten Daten bieten.
Die Einführung der E-Rechnung soll die Effizienz, Transparenz und Kontrolle über steuerrelevante Vorgänge im B2B-Bereich verbessern.
- E-Rechnungen müssen der Norm EN 16931 entsprechen oder eine vollständige Datenextraktion ermöglichen.
- Anerkannte Formate sind ZUGFeRD 2.x und XRechnung.
- PDF-Rechnungen gelten nicht als E-Rechnungen, da sie keine strukturierten Daten enthalten.
Unternehmen müssen ihre Systeme an die E-Rechnungsformate anpassen. So erfüllen sie die gesetzlichen Vorgaben und vermeiden Bußgelder.
Geltungsbereich für inländische Unternehmen
Ab 2025 müssen alle inländischen Unternehmen mit B2B-Umsätzen elektronische Rechnungen verwenden. Unternehmen gelten als inländisch, wenn sie in Deutschland ansässig sind.
Definition des inländischen Unternehmens
Neue Gesetze betreffen auch Freiberufler, Vermieter und Kleinunternehmer. Sie gelten als inländische Unternehmen, wenn sie in Deutschland tätig sind.
Betroffene Unternehmensformen
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
- Personengesellschaften (OHG, KG)
- Einzelunternehmer
- Freiberufler
- Vermieter
- Kleinunternehmer
Territoriale Abgrenzung
Die E-Rechnungspflicht gilt für alle inländischen Unternehmen in Deutschland. Auch B2B-Geschäfte in der EU müssen künftig elektronisch abgerechnet werden.
Ab 2025 müssen alle inländischen Unternehmen mit steuerbaren und steuerpflichtigen B2B-Umsätzen elektronische Rechnungen verwenden. Das gilt für alle, unabhängig von Rechtsform oder Größe. Die Regelung gilt nur für Unternehmen in Deutschland.
E-Rechnungspflicht ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen. Bis Ende 2027 dürfen sie noch Papier- oder PDF-Rechnungen senden. Ab 2028 müssen alle B2B-Unternehmen E-Rechnungen ausstellen.
Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro sind befreit. Sie müssen aber E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern sind von der Pflicht befreit.
“Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung ab 2025 ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung des deutschen Rechnungswesens. Unternehmen müssen sich rechtzeitig darauf einstellen, um Rechtssicherheit und reibungslose Abläufe zu gewährleisten.”
Das Finanzministerium arbeitet eng mit Unternehmerverbänden zusammen. Ziel ist es, die Einführungszeitpunkte, Übergangsregelungen und Verpflichtungen einfach zu machen.
Unternehmen müssen auch technisch in der Lage sein, E-Rechnungen zu verarbeiten. Formate wie XRechnung und ZUGFeRD-Format sind kompatibel mit der europäischen Norm EN 16931.
Technische Voraussetzungen und Formate
Ab 2025 müssen Firmen für elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) sorgen. Diese müssen der Norm EN 16931 entsprechen. So sichern wir, dass alle Daten korrekt und vollständig übertragen werden.
XRechnung und ZUGFeRD
XRechnung und ZUGFeRD Version 2.0.1 sind anerkannte Formate. Sie erfüllen die EN 16931 und ermöglichen den Datenaustausch. EDI-Verfahren wie EDIFACT sind auch erlaubt, wenn sie die Datenextraktion unterstützen.
Europäische Norm EN 16931
Die Europäische Norm EN 16931 gibt technische Regeln für E-Rechnungen. Sie sorgt für einheitliche Daten und strukturierten Datenaustausch. Firmen müssen ihre E-Rechnungen dieser Norm anpassen, um den Austausch zu erleichtern.
“Die Einführung der E-Rechnung erfordert von Unternehmen eine Anpassung ihrer Systeme und Prozesse. Die anerkannten Formate XRechnung und ZUGFeRD bieten eine gute technische Basis, um die Vorgaben der Norm EN 16931 zu erfüllen.”
Übergangsregelungen und Fristen
Die Einführung der E-Rechnung in Deutschland erfolgt in mehreren Schritten. Ab dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen für B2B-Umsätze verwenden. Bis 2026 dürfen Unternehmen jedoch noch Papier- oder PDF-Rechnungen per E-Mail senden, wenn der Empfänger zustimmt.
Ab 2027 gilt die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen mit einem Umsatz über 800.000 Euro. Für kleinere Unternehmen bleibt die Möglichkeit, Rechnungen in Papierform zu senden. Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen verwenden.
Es gibt eine Ausnahme: Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen versenden. Sie müssen aber in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Werden die E-Rechnungspflichten nicht eingehalten, drohen hohe Strafen. Dazu gehören der Verlust des Vorsteuerabzugs, Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Eine frühzeitige Vorbereitung hilft, die Vorteile der E-Rechnung zu nutzen.
“Eine frühzeitige Vorbereitung durch Unternehmen ist entscheidend, um die Vorteile der E-Rechnung zu nutzen, darunter verbesserte Effizienz und Kosteneinsparungen.”
Zusammenfassend ist die Einführung der E-Rechnung in Deutschland ein Schritt für Schritt-Prozess. Unternehmen müssen sich auf verschiedene Phasen vorbereiten. Eine rechtzeitige Umstellung verbessert die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Rechnungswesens.
Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht
Ab 2025 müssen viele Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen ausstellen. Doch es gibt Ausnahmen. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug sind davon befreit.
Kleinbetragsrechnungen
Rechnungen unter 250 Euro, inklusive Umsatzsteuer, brauchen keine E-Rechnung. Das macht kleinere Geschäfte einfacher.
Sonderfälle und Befreiungen
- Wer nur umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsrecht macht, braucht keine E-Rechnungen.
- Rechnungen für Fahrausweise und Grundstücksleistungen an Endverbraucher sind auch frei.
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen.
In manchen Fällen dürfen Unternehmen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen nutzen. Die E-Rechnungspflicht soll den Rechnungsverkehr in Deutschland verbessern.
Elektronische Übermittlung und Empfang
Ab 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland Pflicht. Unternehmen müssen dann flexibel verschiedene Übermittlungswege für E-Rechnungen nutzen können. Dazu gehören der E-Mail-Versand, der Austausch über elektronische Schnittstellen oder der gemeinsame Zugriff auf Portallösungen.
Der konkrete Übermittlungsweg ist dabei zivilrechtlich zwischen den Parteien zu klären. Entscheidend ist, dass jedes Unternehmen ab 2025 den Empfang von E-Rechnungen sicherstellen kann. Ein einfaches E-Mail-Postfach reicht dafür in der Regel aus.
- Flexible Übermittlungswege: E-Mail, elektronische Schnittstellen, gemeinsame Portallösungen
- Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen muss ab 2025 gewährleistet sein
- Kein Pflicht-Format, solange E-Rechnungen korrekt übermittelt werden können
“Die Einführung der E-Rechnung soll die Digitalisierung der Deutschen Wirtschaft fördern und Geschäftsprozesse vereinfachen.”
Durch die elektronische Rechnungsstellung können Unternehmen ihre internen Abläufe optimieren. Sie profitieren von Effizienzgewinnen. Die E-Rechnung ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung.
Aufbewahrungspflichten und Dokumentation
Ab 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen nutzen. Diese E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Das ist wichtig für die Sicherheit bei Revisionen.
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen
E-Rechnungen müssen 8 Jahre lang aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung erstellt wurde. Eine gute Buchführung und der Vorsteuerabzug hängen von der richtigen Archivierung ab.
Anforderungen an die digitale Archivierung
Die digitale Archivierung muss bestimmte Bedingungen erfüllen. So bleibt die Ordnung in der Buchführung erhalten. Dazu zählen:
- Unveränderbarkeit der Rechnungsdaten
- Vollständigkeit der Rechnungsinformationen
- Verfügbarkeit der Rechnungen über den gesamten Aufbewahrungszeitraum
Unternehmen müssen ein zeitgemäßes Archivierungssystem für E-Rechnungen nutzen. Dieses System muss den Anforderungen an die Revisionssicherheit entsprechen.
“Die ordnungsgemäße und revisionssichere Archivierung von E-Rechnungen ist ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Transformation im Rechnungswesen.”
Bedeutung für Vereine und Non-Profit-Organisationen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen gemeinnützige Organisationen wie Vereine und Stiftungen E-Rechnungen ausstellen. Das gilt vor allem für ihre umsatzsteuerpflichtigen Bereiche. Zum Beispiel für wirtschaftliche Aktivitäten oder die Verwaltung von Vermögen.
Bei der Vereinsbesteuerung und dem Ehrenamt gibt es Besonderheiten. Der nichtunternehmerische Bereich ist von der Pflicht ausgenommen. Aber Vereine müssen E-Rechnungen empfangen und bearbeiten können. Es ist wichtig, die Regeln für gemeinnützige Organisationen zu kennen.
Die Umstellung auf E-Rechnungen erfordert Anpassungen in den Prozessen. Vereine und Organisationen müssen ihre Mitarbeiter schulen. Doch es gibt langfristig Vorteile wie automatisierte Abläufe und Kosteneinsparungen.
“E-Rechnungen sind eine wichtige Weichenstellung für die Digitalisierung im Rechnungswesen – auch für gemeinnützige Organisationen. Die Umstellung erfordert zwar Ressourcen, bietet aber in der Summe viele Vorteile.”
Die E-Rechnungspflicht bringt Vereinen und Non-Profit-Organisationen Herausforderungen. Doch sie bietet auch Chancen, ihre Prozesse zu modernisieren und effizienter zu gestalten.
Implementierung im Unternehmen
Die Einführung der E-Rechnungspflicht erfordert eine gründliche Prozessanpassung in Firmen. Es geht nicht nur um die technische Ausrüstung für E-Rechnungen. Auch die Schulung der Mitarbeiter ist sehr wichtig für den Erfolg.
Experten raten dazu, die Umstellung schrittweise zu beginnen. Man sollte mit dem Empfang von Rechnungen starten. So kann man Erfahrungen sammeln und Probleme lösen, bevor man mit der Ausstellung von E-Rechnungen beginnt. Das Change Management hilft dabei, Ängste und Widerstände zu reduzieren.
Unternehmen sollten früh mit der Planung und Umsetzung anfangen. Dazu gehört:
- Analyse der internen Rechnungsprozesse und Identifizierung von Anpassungsbedarf
- Auswahl geeigneter Software und technischer Lösungen
- Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter
- Einbindung des Change Managements zur Begleitung des Transformationsprozesses
- Kontinuierliche Überprüfung und Optimierung der neuen Prozesse
Mit einer gut geplanten Herangehensweise können Firmen die Einführung der E-Rechnungspflicht erfolgreich umsetzen. So profitieren sie von den Vorteilen der Digitalisierung im Rechnungswesen.
Datenschutz und Sicherheitsaspekte
Die Einführung der E-Rechnung in Deutschland ab 2025 ist ein großer Schritt. Datenschutz und IT-Sicherheit sind dabei sehr wichtig. Die E-Rechnungspflicht hilft, die Digitalisierung in Deutschland voranzutreiben.
Unternehmen müssen die DSGVO einhalten. Sie müssen technische Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung nutzen.
Technische Sicherheitsmaßnahmen
Um die E-Rechnungen sicher zu machen, sind technische Schritte nötig. Dazu zählen:
- Verschlüsselung der E-Rechnungen während der Übertragung
- Authentifizierung und Autorisierung der Rechnungsaussteller und -empfänger
- Sichere Speicherung und Archivierung der E-Rechnungen
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen
Datenschutzrechtliche Anforderungen
Die DSGVO regelt die Verarbeitung von Daten in E-Rechnungen. Unternehmen müssen die Anforderungen der DSGVO erfüllen. Dazu gehören:
- Transparenz gegenüber den betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten
- Einhaltung der Grundsätze wie Rechtmäßigkeit, Zweckbindung und Datensparsamkeit
- Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten
- Dokumentation der Datenverarbeitung
Durch die Einhaltung der DSGVO, IT-Sicherheit und Verschlüsselung können Unternehmen die Anforderungen erfüllen. So stärken sie das Vertrauen ihrer Kunden und Geschäftspartner.
Kosten und Wirtschaftlichkeit
Der Wechsel zu elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) kostet anfangs Geld. Doch im Laufe der Zeit sparen Unternehmen viel. Dazu gehören die Kosten für Software, Schulung und Anpassungen der Geschäftsprozesse. Trotzdem lohnt sich der Wechsel langfristig:
- Schnellere und effizientere Verarbeitung der Rechnungen
- Reduzierte Fehlerquoten durch Automatisierung
- Einsparungen bei Papier-, Porto- und Archivierungskosten
Studien belegen, dass E-Rechnungen für Unternehmen wertvoll sind. Sie helfen, Return on Investment (ROI) zu erzielen. Das kommt vor allem durch Prozessoptimierung und Kosteneinsparung im Rechnungswesen.
“Die Umstellung auf E-Rechnungen ist eine Investition in die Zukunft. Langfristig profitieren Unternehmen von effizienteren Abläufen und reduzierten Kosten.”
Die Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland ab 2025 ist eine Chance. Geschäftsprozesse können optimiert und Kosten gesenkt werden. Besonders kleine und mittelständische Betriebe werden davon profitieren.
Integration in bestehende Systeme
Ab 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) verwenden. Das bedeutet, sie müssen ihre ERP-Systeme und Buchhaltungssoftware anpassen. Manchmal müssen sie sogar neue Software kaufen.
Viele Softwareanbieter bieten Lösungen für E-Rechnungen an. Wichtig ist, dass die Software kompatibel und zukunftssicher ist. Denn 2028 müssen alle Unternehmen auf das XRechnung- oder ZUGFeRD-Format umsteigen.
Die Schulung der Mitarbeiter ist ebenfalls wichtig. Nur so können alle mit den neuen Systemen umgehen. Es ist wichtig, dass Mitarbeiter sowohl technisch als auch in den Arbeitsabläufen geschult werden.
Um die Datensicherheit zu gewährleisten, müssen Unternehmen Verschlüsselungstechnologien und sichere Übertragungswege nutzen. Auch das Fehlermanagement bei E-Rechnungen muss verbessert werden.
Die E-Rechnungspflicht bietet Unternehmen die Chance, ihre Systeme zu modernisieren. So können sie ihre Effizienz im Rechnungswesen steigern.
„Die Digitalisierung des Rechnungswesens ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer effizienteren und zukunftsfähigen Unternehmenssteuerung.”
Unternehmen, die rechtzeitig handeln, können von den Vorteilen der E-Rechnung profitieren. Dazu gehören automatisierte Prozesse, Kosteneinsparungen und bessere Datensicherheit.
Internationale Perspektive und EU-Vorgaben
Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist ein Thema, das über Deutschland hinausgeht. Die Europäische Union hat die “VAT in the Digital Age” (ViDA) Strategie. Diese zielt darauf ab, die Umsatzsteuerregeln in der digitalen Welt zu harmonisieren.
Es soll bis 2030 ein zentrales EU-Meldesystem für Umsätze in verschiedenen Ländern geben. Alle Mitgliedsstaaten müssen daran teilnehmen.
In Deutschland wird die E-Rechnung ab 2025 Pflicht. Internationale Unternehmen müssen sich mit den nationalen Regelungen auseinandersetzen. Das Ziel ist, den Handel über Grenzen hinweg zu vereinfachen.
“Die E-Rechnung wird in Zukunft EU-weit Standard sein. Unternehmen, die über Ländergrenzen hinweg aktiv sind, müssen sich frühzeitig darauf einstellen.”
Die E-Rechnungspflicht in Deutschland ist Teil einer größeren EU-Harmonisierung. Internationale Unternehmen müssen die nationalen Vorgaben im Auge behalten. So können sie den Wechsel zur E-Rechnung reibungslos gestalten.
Fazit
Die Einführung der Digitalisierung im Rechnungswesen ist ein großer Schritt. Ab 2025 müssen alle E-Rechnungen digital sein. Das stärkt die Zukunftsfähigkeit deutscher Firmen.
Es gibt zwar Kosten und Anpassungen nötig. Doch die E-Rechnung bringt viele Vorteile. Zum Beispiel spart man Geld und verbessert die Steuereffizienz.
Unternehmen sollten früh planen und handeln. Sie müssen technische Infrastruktur aufbauen und Abläufe anpassen. Auch die Mitarbeiter müssen geschult werden.
Durch die E-Rechnung wird das Rechnungswesen moderner und effizienter. Wer sich früh umwandelt, bleibt wettbewerbsfähig und sicher für die Zukunft.
Quellenverweise
- E-Rechnungspflicht ab 2025
- Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025 – Bundesfinanzministerium – Service
- Ab 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen
- Elektronische Rechnung wird Pflicht: E-Rechnung im Überblick | Steuern | Haufe
- E-Rechnungspflicht: Entwicklungen und gesetzliche Regelungen
- Die E-Rechnung wird ab 2025 in Deutschland Pflicht
- Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: Was Unternehmen wissen müssen
- Obligatorische E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ab 2025
- Elektronische Rechnung | IHK
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